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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung:

Abräumen von einzelne Tiefen-/ und Familiengräber aus dem oberen, mittleren und unteren Friedhofsteil sowie Urnenkammern des Friedhofes Saarwellingen-Ort

Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten verschiedener Tiefen- und Familiengräber aus dem oberen, mittleren und unteren Friedhofsteil abgelaufen.

Hiermit wird das Abräumen folgender Tiefen- und Familiengräber öffentlich bekanntgegeben:

Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.

Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 28.08.2025 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.

Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen der 1.und 2. Urnenwand (U1/8, U2/1, U2/2, U2/4, U2/6, U2/7) werden gebeten sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

Saarwellingen, den 20.05.2025
Der Bürgermeister:
In Vertretung:
Gez.
Helmut Leinenbach
Erster Beigeordneter