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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffen

Die nach § 36 Gerichtsverfassungsgericht (GVG) in der derzeit geltenden Fassung aufgestellte Vorschlagsliste für Schöffen für das Wahljahr 2023 wird nach §36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 09. Juni 2023 bis 16. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht in Zimmer A. 007 des Rathauses Saarwellingen aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Saarwellingen, den 30. Mai 2023
Der Bürgermeister: Schwinn