Die nach § 36 Gerichtsverfassungsgericht (GVG) in der derzeit geltenden Fassung aufgestellte Vorschlagsliste für Schöffen für das Wahljahr 2023 wird nach § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 09. Juni 2023 bis 16. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht in Zimmer A. 007 des Rathauses Saarwellingen aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.