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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschmutzung durch Tierhinterlassenschaften

In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Beschwerden eingegangen über Pferdeäpfel die auf der Straße zurückgelassen werden und Hundebesitzer, die die gemeindeeigenen Grünanlagen täglich als Hundeklo nutzen.

Aus diesem Grund möchten wir alle Tierhalter noch einmal explizit darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften von Tieren in fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanalgen zu entfernen sind!

Gemäß § 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Saarwellingen dürfen Straßen und Anlagen nicht beschmutzt werden.

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 15 Absatz 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 30 diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Mit der Bitte um Beachtung!

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde