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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2026 und die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsblatt I S. 1086), hat der Gemeinderat am 19. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  28.918.660 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  35.379.019 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -6.460.359 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.540.336 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  16.603.331 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  -8.062.995 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  8.062.995 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  438.343 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  7.624.652 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  8.062.995 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  4.300.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  4.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  —  6.460.359 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 20. November 2025 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  325 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  360 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  430 v. H.

§ 7

Es gelten die vom Gemeinderat am 26. Februar 2026 beschlossenen Stellenpläne.

Saarwellingen, 20. März 2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Horst Brünnet

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 4.300.000 EUR, gem. § 92 abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 8.062.995 EUR.

St. Ingbert, 05.06.2026
gez. i. A. Birgit Heib

Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 18.06.2026 bis 02.07.2026 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Saarwellingen, den 12.06.2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Horst Brünnet