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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Abräumen eines Reihengräberfeldes, von zwei Reihen aus dem Urnenreihengräberfeld, eines Familiengrabes sowie Urnenkammern des Friedhofes Schwarzenholz

Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten der Reihengräber aus dem Reihengrabfeld (1999 – 2001), von zwei Grabreihen (1999 – 2003) aus dem Urnenreihengräberfeld sowie eines Familiengrabes aus dem oberen Friedhofsteil abgelaufen.

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Hiermit wird das Abräumen folgender Gräber aus dem oberen Friedhofsteil bekanntgegeben:

aus dem 5. Gräberfeld: Reihengrabfeld ohne Gestaltungsvorschriften (1999 – 2001)

von Heitz Rainer † 1999

bis

Jungmann Gertrud†1999

von Heckmann Theodor †2000

bis

Baltes Gertrud †2000

von Schwinn Robert † 2000

bis

Peter Hermann Josef †2001

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aus 8. Gräberfeld:

Familiengrab

Schmitt Ludwig † 1970 u. Margarethe † 1998

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aus dem 9. Gräberfeld: zwei Reihen von Urnenreihengräber

von Himbert Fritz †2003

bis

Cadario Josef †2001

von Ney. Reinhold †2003

bis

Theobald Katharina †2003

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Außerdem sind bei folgenden Urnenbeisetzungen aus der 1. Urnenwand die Ruhe-/Nutzungszeiten abgelaufen:

1. Urnenwand

1. Stein Isabella † 07.2005

I/R3/U1/1

2. Hofmann Olga † 10.2005

I/R3/U1/2

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Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.

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Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 18.09.2026 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.

Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen der 1. (U1/1 und U1/2) werden gebeten sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

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Saarwellingen, den 12.06.2026

Gez.
Dr. Brünnet