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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldepflicht bei Hundehaltung

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in letzter Zeit wird leider immer wieder festgestellt, dass Hundehalter ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und somit keine Hundesteuer zahlen.

Ich weise daher darauf hin, dass nach § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Saarwellingen der Hundehalter oder die Hundehalterin verpflichtet ist, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bzw. einen neugeborenen Hund innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeindeverwaltung (Steuerabteilung) anzumelden.

Alle HundehalterInnen, die Ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, ihrer Meldepflicht unverzüglich nachzukommen.

Wer dieser Aufforderung zur Anmeldung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann u. a. mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weitere Informationen zur Hundehaltung sowie das Anmeldeformular zur Hundesteuer erhalten Sie bei der Steuerabteilung (Tel.: 9007-116 oder 9007-117) oder auf der Webseite der Gemeinde Saarwellingen (www.saarwellingen.de).

gez.
Manfred Schwinn
(Bürgermeister)