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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bitte beachten: Cannabiskonsum im Freibad verboten

Die Gemeinde Saarwellingen weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis im Freibad ausdrücklich untersagt ist.

Gemäß dem seit 01.04.2024 geltenden Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (§ 5 KCanG) ist der Konsum auf Sportstätten – also auch in Freibädern – und deren Sichtweite gesetzlich verboten.

Wir möchten das Freibad als sicheren und angenehmen Ort für alle Besucher – insbesondere für Kinder und Familien – erhalten. Verstöße gegen das Verbot können mit dem Ausschluss vom Badebetrieb und Hausverbot geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Saarwellingen, den 23.06.2025

Der Bürgermeister
(Ortspolizeibehörde)