Die Gemeinde Saarwellingen weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis im Freibad ausdrücklich untersagt ist.
Gemäß dem seit 01.04.2024 geltenden Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (§ 5 KCanG) ist der Konsum auf Sportstätten – also auch in Freibädern – und deren Sichtweite gesetzlich verboten.
Wir möchten das Freibad als sicheren und angenehmen Ort für alle Besucher – insbesondere für Kinder und Familien – erhalten. Verstöße gegen das Verbot können mit dem Ausschluss vom Badebetrieb und Hausverbot geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Saarwellingen, den 23.06.2025