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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Die Gemeinde informiert
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Wildschweine: Bejagung in Wohnortnähe dient dem Schutz vor Schäden

 

Die Zahl der Wildschweine und die von ihnen verursachten Schäden nehmen seit Jahren zu. Auch in Saarwellingen kommt es vermehrt zu Schäden auf privaten Grundstücken, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen. Die Tiere dringen dabei immer häufiger bis an Wohngebiete heran, um dort nach Nahrung zu suchen.

Neben vorbeugenden Maßnahmen wie einer sicheren Einzäunung von Grundstücken, dem Entfernen von Fallobst sowie dem Verzicht auf offene Komposthaufen ist in vielen Fällen auch eine gezielte Bejagung erforderlich. Sie dient dazu, die Wildschweinbestände zu regulieren und Schäden für Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten.

Grundsätzlich gilt das Gemeindegebiet Saarwellingen als bejagbarer Bereich. Ausgenommen sind sogenannte "befriedete Bezirke" gemäß § 4 Abs. 1 Saarländisches Jagdgesetz. Hierzu zählen insbesondere Gebäude, unmittelbar angrenzende Hofräume sowie eingefriedete Hausgärten.

Die Bejagung erfolgt ausschließlich durch jagdberechtigte Personen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und mit besonderer Rücksicht auf die Sicherheit der Bevölkerung. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Wildtiermanagements und trägt dazu bei, Schäden durch Wildschweine langfristig zu begrenzen.

Schusslärm kann während der Bejagung dabei nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten höflichst um Ihr Verständnis.