Der Entsorgungsverband Saar (EVS) weist darauf hin, dass bei der Entsorgung von Styropor zwischen Verpackungsstyropor und Baustyropor unterschieden werden muss.
Hierzu zählen beispielsweise Verpackungen von Elektrogeräten, Möbeln oder anderen Waren. Diese Verpackungen werden über die dualen Systeme entsorgt. Die Entsorgungskosten sind bereits beim Kauf der Produkte enthalten. Daher gehört Verpackungsstyropor ausschließlich in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack und wird an den Wertstoff-Zentren des EVS nicht angenommen.
Bei größeren Mengen kann Verpackungsstyropor in transparenten Beistellsäcken zur regulären Abfuhr bereitgestellt werden. Sehr große Verpackungen, etwa von Waschmaschinen oder Kühlschränken, können häufig auch direkt bei den Rücknahmestellen der Fachhändler abgegeben werden.
Baustyropor, das beispielsweise bei Dämmarbeiten anfällt, wird weiterhin an den Wertstoff-Zentren des EVS angenommen. Die Erfassung erfolgt dort über die Container für Baumischabfälle.
Bitte beachten Sie diese Regelungen, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.