Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten folgender Tiefengräber (aus dem 10. Gräberfeld links) abgelaufen:
Detzler Martin +04.1999 →→→→→→ I/10a/5
Düker Walter +12.1998 u. Ottilie +08.2001 →→→→ I/10a/8
Zimmer Maria +05.1998 u Johann +08.2001 →→ → → I/10a/13
Stoye Hellmuth +05.1996 u. Cäcilia +10.2000 →→→ I/10b/5
Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.
Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 02.10.2026 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.
Saarwellingen, den 25.06.2026
Der Bürgermeister:
Gez.
Dr. Brünnet