Höhenstraße, Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 31.03.2023; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat mit Beschluss vom 27.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp” gem. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp” in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Bauamt, Zimmer A.206, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Lageplan, o.M.: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach