Quelle: LVGL; Stand: 17.03.2023; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 15.05.2023
Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 12.05.2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Veröffentlichung 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ein im „Industriepark John“ in Saarwellingen angesiedelter Gewerbebetrieb hat gegenüber der Gemeinde dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung des Betriebsgeländes geäußert.
Ziel der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes, um zusätzliche Lagerhallen und Abstellflächen zu errichten und den Firmensitz langfristig am derzeitigen Standort zu sichern.
Ein Großteil des Erweiterungsgebietes liegt außerhalb der in den rechtskräftigen Bebauungsplänen „Industriepark John“ (1996) und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ (2016) festgesetzten Gewerbegebiete. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich demnach größtenteils nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Erweiterung des Gewerbebetriebes nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Planvorhabens bedarf der daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 0,9 ha, wobei hiervon bereits 0,2 ha auf Grundlage der rechtskräftigen 4. Änderung „Industriepark John“ (2016) durch den erweiterungswilligen Gewerbebetrieb gewerblich genutzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Die vorliegende 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriepark John“ (1996) und die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ (2016).
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen stellt die Erweiterungsfläche als Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.saarwellingen.de) unter folgendem Pfad: Startseite, Rathaus und Bürgerdienste, Bauen & Planen, Bekanntmachungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. A.206, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) |
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| 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug |
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Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Lageplan, o.M.: Geltungsbereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen