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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Teiländerung des Flächennutzungsplanes "7. Änderung und Erweiterung Industriepark John" in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Veröffentlichung der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche und Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um die Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes planerisch vorzubereiten.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“.

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Trasse einer Hochspannungsfreileitung und daran anschließende unbebaute mit Gehölzstrukturen versehene Freiflächen,
  • im Osten durch unbebaute mit Gehölzstrukturen versehene Freiflächen,
  • im Süden und Westen durch bestehende Gewerbebetriebe des Industrieparks John.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Saarwelingen (unter www.saarwellingen.de) unter folgendem Pfad: Startseite, Rathaus und Bürgerdienste, Bauen & Planen, Bekanntmachungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. A.206, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

  • Schutzgut Boden, keine erhebliche Beeinträchtigung: Vorbelastung durch Industriegebietserschließung; sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, allerdings Legitimierung der vollständigen Flächenversiegelung (ca. 0,86 ha)
  • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen, geringe Versickerungsmöglichkeit am Standort; Anschluss an Entwässerungsinfrastruktur des Industriegebietes
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: zwar ausgewiesenes Kaltluftentstehungsgebiet mit klimaökologischer Ausgleichfunktion (LAPRO), geringe Flächengröße begründet jedoch keine relevante Änderung der lufthygienischen Situation; gem. Stadtklimaanalyse der Kreisstadt Saarlouis kein überdurchschnittlich produktiver Standort oder Standort mit hoher Strömungsgeschwindigkeit betroffen
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen betr. die Zauneidechse keine erhebliche Beeinträchtigung: Verlust einer vergrasten und lokal verbuschenden Ruderalfläche; keine n. § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung durch Maßnahme der LA Plus in der Gemarkung Hilschbach, Gemeinde Riegelsberg
  • Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: Lage am Rand einer großräumigen Industrie- und Gewerbeagglomeration; keine Sichtverbindungen zur benachbarten Wohnbebauung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur-, Bau oder Bodendenkmäler betroffen; Waldabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG werden eingehalten; Nutzung einer Bauerwartungsfläche, die vom Vorhabenträger von der Gemeinde erworben wurde
  • Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen (geplante Lagerfläche), keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zur Anlage
  • Schutzgebiete: keine Betroffenheit von Schutzgebieten nach WHG/SWG (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) oder n. BNatSchG; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele der in {{gt}} 3 km entfernt liegenden NATURA 2000-Gebiete

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug

  • LUA: Hinweis auf erforderliche Untersuchungen und Angaben im Umweltbericht; geforderte Aussagen zur Betroffenheit der Zauneidechse, Kreuz- und Wechselkröte sowie Wildkatze sowie ggfs. Maßnahmenfestsetzung; allgemeiner Hinweis auf die erforderliche Umweltprüfung und den Umweltbericht; Empfehlung eines Verweises auf DIN 16639 im Rechtsplan; darüber hinaus keine weiteren Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes
  • Landwirtschaftskammer des Saarlandes: Bitte, bei den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftliche Flächen im Raum Saarwellingen zurückzugreifen
  • Kreisstadt Saarlouis: Hinweis auf konsekutiven Verlust von Kaltluftentstehungsflächen mit klimaökologischer Wirkung für die Stadt Saarlouis; Hinweis auf erforderlichen Untersuchungsbedarf bzw. Eingriffsbeurteilung
  • Bürger: Bedenken wg. der Zunahme von Schwarzwildschäden durch die bauliche Erweiterung und Auswirkungen auf das LSG „Ellbachtal“

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Saarwellingen, 08.07.2024
Gez. Manfred Schwinn
Bürgermeister

Lageplan, o.M.: Geltungsbereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

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