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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung von Grundstücken und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Saarwellingen (Abwassergebührensatzung)

Aufgrund der §§ 12 und 22 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086, 1087), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691; zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), des § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsblatt I S. 286) sowie der §§ 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt S. 1994) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird folgender 3. Nachtrag zur Abwassergebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Saarwellingen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 16. De­zember 1994 gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 03. Juli 2025 erlassen:

Artikel I

Anlage I erhält folgende Fassung:

"Abwassergebührenverzeichnis

nach § 6 der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Saarwellingen

(Abwassergebührensatzung)

  1. Die Schmutzwassergebühr für in die Abwasseranlage eingeleitete Schmutzwassermenge beträgt:

    ab 01.01.2025: 3,17 Euro /m³

  2. Die Niederschlagswassergebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Abwasseranlage beträgt:

    ab 01.01.2025: 0,61 Euro /m²

Artikel II

Dieser 3. Nachtrag tritt rückwirkend ab 01. Januar 2025 in Kraft.

Saarwellingen, den 18. Juli 2025
Der Bürgermeister:
Gez.
Dr. Brünnet

Gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge­setzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekom­men.

Saarwellingen, den 18. Juli 2025
Der Bürgermeister:
Gez.
Dr. Brünnet