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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: BPlan & Lageplan Industriepark John

Quelle: LVGL; Stand: 17.03.2023; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 15.05.2023

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 12.05.2023

7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

  • Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ durchzuführen.

Ein im „Industriepark John“ in Saarwellingen angesiedelter Gewerbebetrieb hat gegenüber der Gemeinde dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung des Betriebsgeländes geäußert.

Ziel der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes, um zusätzliche Lagerhallen und Abstellflächen zu errichten und den Firmensitz langfristig am derzeitigen Standort zu sichern.

Ein Großteil des Erweiterungsgebietes liegt außerhalb der in den rechtskräftigen Bebauungsplänen „Industriepark John“ (1996) und 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ (2016) festgesetzten Gewerbegebiete. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich demnach größtenteils nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Erweiterung des Gewerbebetriebes nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Planvorhabens bedarf der daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 0,9 ha, wobei hiervon bereits 0,2 ha auf Grundlage der rechtskräftigen 4. Änderung „Industriepark John“ (2016) durch den erweiterungswilligen Gewerbebetrieb gewerblich genutzt werden.

Die vorliegende 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriepark John“ (1996) und die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ (2016).

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen stellt die Erweiterungsfläche als Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Saarwellingen (www.saarwellingen.de) unter dem folgendem Pfad: Rathaus und Bürgerdienste, Bauen & Planen, Bekanntmachungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. 206, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Saarwellingen, den 28.07.2023
gez. Manfred Schwinn
Bürgermeister

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen