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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: BPlan & Lageplan Photovoltaikpark vor dem Lachwald

Quelle: LVGL; Stand: 01.06.2023; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 05.07.2023

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 05.07.2023

Bebauungsplan „Photovoltaikpark vor dem Lachwald“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Photovoltaikpark vor dem Lachwald“ beschlossen.

Die Gemeinde Saarwellingen plant im Ortsteil Saarwellingen, in einem Bereich entlang der Bundesautobahn 8 (A 8), die Errichtung eines Solarparks.

Der geplante Solarpark ist ca. 15 ha groß. Das Plangebiet befindet sich südlich des Siedlungskörpers von Saarwellingen, auf einer größtenteils ackerbaulich genutzten Fläche.

Die Erschließung des Solarparks ist über einen Feldwirtschaftsweg gesichert, der - von der L 142 kommend - von Westen her an die Fläche heranführt.

Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Die Bundesregierung verabschiedete mit dem „Osterpaket“ im Frühjahr 2022 die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Ziel ist der beschleunigte und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.

Gem. § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wird der Errichtung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien, wie folgt Vorrang eingeräumt:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Die vorliegende Planung entspricht somit den energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen und -vorgaben des Bundes.

Durch die Errichtung des geplanten Solarparks wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Saarwellingen geleistet.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Solarparks nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen stellt den Großteil des Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft und einen kleinen Teilbereich als Fläche für Wald dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines geplanten Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der geplante Solarpark ist somit nicht realisierbar. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Saarwellingen (www.saarwellingen.de) unter dem folgendem Pfad: Rathaus und Bürgerdienste, Bauen & Planen, Bekanntmachungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. 206, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Saarwellingen, den 28.07.2023
gez. Manfred Schwinn
Bürgermeister

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikpark vor dem Lachwald“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen