Aufgrund § 10 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland vom 11. Januar 2008 in der zurzeit geltenden Fassung sowie § 10 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 17. Juni 2021 werden hiermit alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Saarwellingen zur Hauptversammlung für
eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen Feuerwehrangehörigen, die seit mindestens drei Monaten der aktiven Wehr angehören. Hierzu zählen nicht die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung, die jedoch ebenfalls an der Hauptversammlung teilnehmen können.
Ich darf um vollzählige Teilnahme bitten. Die Versammlung findet in Uniform statt.
Für die Durchführung der Hauptversammlung ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen: