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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 35/2025
Die Gemeinde informiert
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Einladung zur Wahl des Wehrführers und der Wehrführer-Stellvertreter für die Freiwillige Feuerwehr Saarwellingen

Aufgrund § 10 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland vom 11. Januar 2008 in der zurzeit geltenden Fassung sowie § 10 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 17. Juni 2021 werden hiermit alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Saarwellingen zur Hauptversammlung für

Freitag, den 29. August 2025, 18.30 Uhr,
in der Schulze-Kathrin-Halle im Ortsteil Schwarzenholz

eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen Feuerwehrangehörigen, die seit mindestens drei Monaten der aktiven Wehr angehören. Hierzu zählen nicht die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung, die jedoch ebenfalls an der Hauptversammlung teilnehmen können.

Ich darf um vollzählige Teilnahme bitten. Die Versammlung findet in Uniform statt.

Für die Durchführung der Hauptversammlung ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Neuwahl des Wehrführers
  3. Neuwahl des Wehrführer-Stellvertreters
  4. Neuwahl des Wehrführer-Stellvertreters
  5. Verschiedenes
Gez.
Dr. Horst Brünnet
Bürgermeister