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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschmutzung von Straßen und Gehwegen durch Hinterlassenschaften von Tieren

In letzter Zeit häufen sich die Klagen über Belästigungen durch Hundekot o. ä. im öffentlichen Verkehrsraum. Daher appellieren wir an alle HundeführerInnen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (vor allem um die Kindergartengelände sowie im Vor- und Umfeld des Freibades) wieder zu entfernen.

Gemäß § 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Saarwellingen dürfen Straßen und Anlagen nicht beschmutzt werden. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 15 Absatz 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 30 diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.

Ich bitte um zukünftige Beachtung.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.V.
Leinenbach
Erster Beigeordneter