In letzter Zeit häufen sich die Klagen über Belästigungen durch Hundekot o. ä. im öffentlichen Verkehrsraum. Daher appellieren wir an alle HundeführerInnen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (vor allem um die Kindergartengelände sowie im Vor- und Umfeld des Freibades) wieder zu entfernen.
Gemäß § 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Saarwellingen dürfen Straßen und Anlagen nicht beschmutzt werden. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 15 Absatz 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 30 diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.
Ich bitte um zukünftige Beachtung.