Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086), und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates von Saarwellingen vom 27.08.2026 folgende Änderung (Nachtrag) zur Hundesteuersatzung vom 11.09.2025 beschlossen:
(1) § 12 Absatz 1 S.2-7 der Hundesteuersatzung wird ersatzlos aufgehoben.
(2) § 13 Nummer 4 der Hundesteuersatzung wird ersatzlos aufgehoben.
Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.