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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2025

Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2025 und die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086), hat der Gemeinderat am 20. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird durch vorhandene Finanzmittel aus Vorjahren ausgeglichen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 14. November 2024 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gelten die vom Gemeinderat am 20. März 2025 beschlossenen Stellenpläne.

Saarwellingen, 21. März 2025
Der Bürgermeister
gez. Dr. Horst Brünnet

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 6.072.971 €.

St. Ingbert, 28.07.2025
gez. i. A. Birgit Heib

Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 22.09.2024 bis 06.10.2025 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Saarwellingen, den 12.09.2025
Der Bürgermeister
gez. Dr. Horst Brünnet