Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086), hat der Gemeinderat am 20. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.142.373 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 33.660.001 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 4.517.628 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.387.544 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.631.476 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 3.243.932 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 365.809 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | -365.809 EUR |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird durch vorhandene Finanzmittel aus Vorjahren ausgeglichen.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 6.360.000 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.000.000 EUR |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 4.517.628 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 14. November 2024 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe | |
| (Grundsteuer A) | 325 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 360 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 430 v.H. |
Es gelten die vom Gemeinderat am 20. März 2025 beschlossenen Stellenpläne.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 6.072.971 €.
Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 22.09.2024 bis 06.10.2025 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.