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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Die Gemeinde informiert
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Verschmutzung von Straßen und Gehwegen durch Hinterlassenschaften von Tieren

In letzter Zeit häufen sich die Klagen über Belästigungen durch Pferdeäpfel, Hundekot o. ä. im öffentlichen Verkehrsraum. Daher appellieren wir an alle Pferdebesitzer, Reiter und Hundeführer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wieder zu entfernen.

Gemäß § 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Saarwellingen dürfen Straßen und Anlagen nicht beschmutzt werden. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 15 Absatz 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 30 diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5000 € geahndet werden.

Ich bitte um zukünftige Beachtung.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Schwinn
Bürgermeister