In der letzten Zeit häufen sich die Klagen über Belästigung durch Pferdeäpfel und Hundekot im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere auf den Waldwegen. Daher appellieren wir an alle Pferdebesitzer, Reiter und Hundeführer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf Privatgrundstücken, sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entfernen.
Gemäß § 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Saarwellingen dürfen Straßen und Anlagen nicht beschmutzt werden. Auch Tierausscheidungen stellen eine Verschmutzung dar. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen
§ 15 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 29 der oben genannten Verordnung diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Ich bitte zukünftig um Beachtung.