Flächenausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet L3.06.18 des Landkreises Saarlouis im Bereich "Industriegebiet Dickenwald, III. BA" in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen
Bekanntmachung der Offenlage der Verfahrensunterlagen im Rahmen des förmlichen Verfahrens
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. des Saarl. S. 405) dahingehend zu ändern, dass eine Fläche von ca. 7.200 m² und er Gemeinde Saarwellingen im angrenzenden Bereich zum Gewerbegebiet Dickenwald aus dem Landschaftsschutzgebiet L03.06.18 ausgegliedert wird.
Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 07.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Zimmer A.206, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Saarwellingen unter folgendem Pfad:
https:/www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/bauen planen/bekanntmachungen-bauleitplanung
sowie beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter folgendem Link:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungs-frist bei der Gemeinde Saarwellingen Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den betroffenen das Ergebnis mit.