Quelle: LVGL; Stand: 17.03.2023; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 01.10.2024
Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 12.05.2023
Der Gemeinderat hat am 14.11.2024 die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes in Kraft.
Die vorliegende 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriepark John“ (1996) und die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ (2016).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Jedermann kann die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John”, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Bauamt, Zimmer A206, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Lageplan, o.M.
Geltungsbereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen