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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Information Corona-Bescheide

Aufgrund vermehrter Nachfragen folgender Hinweis der Ortspolizeibehörde:

Sollten Sie PCR-positiv auf Corona getestet worden sein, genügt zum Nachweis der Absonderung, insbesondere für den Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls, der Nachweis eines positiven PCR-Tests.

Auf Antrag kann die Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung ausstellen, aus der die Pflicht zur Absonderung hervorgeht.

Sollten Sie eine Bescheinigung benötigen, schreiben Sie bitte eine Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und des abgeleisteten Quarantänezeitraums an corotest@saarwellingen.de oder wenden Sie sich telefonisch unter 06838/9007-111, -157 oder -151 an die Ortspolizeibehörde Saarwellingen.