In der letzten Zeit ist wieder häufiger festzustellen, dass die Gehwege von Autofahrern derart zugeparkt werden, dass Schulkinder, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Für die Eltern und insbesondere für unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist dies ein Zustand, der immer wieder zu Beschwerden Anlass gibt.
Aus diesem Grunde weise ich drauf hin, dass solche Parkverstöße nach wie vor von der Ortspolizeibehörde durch den Hilfspolizisten mit Verwarngeldern geahndet werden.
Saarwellingen, 05. Oktober 2020
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Schwinn, Bürgermeister