Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Amtliche Mitteilungen
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Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) können Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen der Weitergabe ihrer im Einwohnermelderegister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gespeicherten Daten widersprechen.
Das Widerspruchsrecht betrifft
- Die Weitergabe von Daten Familienangehöriger die nicht Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind (§ 42 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BMG),
- die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und Abs. 5 BMG),
- die Weitergabe von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und Abs. 5 BMG),
- die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und Abs. 5 BMG)
Darüber hinaus können Personen, die 2024 das 18 Lebensjahr vollenden, der Weitergabe ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG und § 58c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz).
Bürger der Gemeinde Saarwellingen können einen Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Meldebehörde der Gemeinde Saarwellingen (Bürgerbüro) einlegen.
Sofern vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht wird, gilt dieser jeweils bis zu dessen Widerruf.
Saarwellingen, den 10.10.2023
Schwinn
Bürgermeister