Im Auftrag der Gemeinde wird vom 28.10. – 31.10.2024 in allen Ortsteilen eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Rattengift wird in den Kontrollschächten der gemeindeeigenen Entwässerungskanäle ausgelegt.
ab dem 13.11.2024 bis ca. der 51. KW werden die Schächte kontrolliert und eventuell nachbeködert.
Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften sind ebenfalls zur Rattenbekämpfung verpflichtet.
Aus diesem Grund und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Rattenbekämpfung in allen Bereichen werden die Haus- und Grundstückseigentümer aufgefordert, auf ihren Grundstücken ebenfalls eine Rattenbekämpfung zu veranlassen, falls dies erforderlich sein sollte.
Dabei ist darauf zu achten, daß zur Bekämpfung nur von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassene Bekämpfungsmittel nach der neuesten veröffentlichten Liste verwendet werden dürfen. Es ist darauf zu achten, daß spielende Kinder und Haustiere mit den Giftködern nicht in Berührung kommen.
Die Bevölkerung wird hiermit von der Rattenbekämpfungsaktion in Kenntnis gesetzt.