Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2024 und die Genehmigung bzw. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), hat der Gemeinderat am 25. April 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | ||
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.604.125 | EUR |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.656.435 | EUR |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.052.310 | EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | ||
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.600.313 | EUR |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 14.787.600 | EUR |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -8.187.287 | EUR |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.372.322 | EUR |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 430.000 | EUR |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.942.322 | EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 4.372.322 | EUR |
| Der verbleibende Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von wird durch vorhandene Finanzmittel aus Vorjahren ausgeglichen. | 3.814.965 | EUR |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 500.000 | EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 | EUR |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 3.288.499 | EUR |
| Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf | 763.811 | EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 23. November 2023 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
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| 1. Grundsteuer | |
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| a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 325 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 375 v.H. |
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| 2. Gewerbesteuer | 430 v.H. |
Es gelten die vom Gemeinderat am 25. Januar 2024 beschlossenen Stellenpläne.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 500.000 €, gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.372.322 €.
Im vorliegenden Haushalt werden die Vorgaben des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) in 2024 eingehalten.
St. Ingbert, 01.10.2024
gez. i. A. Frey
Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 18.10.2024 bis 31.10.2024 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.