Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2022 und die Genehmigung bzw. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekanntgemacht.
Nachtragshaushaltssatzung der
Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341), hat der Gemeinderat am 20. Oktober 2022 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
§ 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2022 vom 12. Mai 2022 erhält folgende Fassung:
Es gelten die vom Gemeinderat am 3. Februar 2022 und 22. September 2022 beschlossenen Stellenpläne.
Der Nachtragshaushaltsplan wird in der Zeit vom 27.10.2022 bis 30.11.2022 während den Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.