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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die vorzeitige Beendigung des Wegenutzungsvertrages Strom

Die Gemeinde Saarwellingen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der energis GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Saarwellingen über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet diesen, mit Wirkung zum 31.10.2025 einvernehmlich vorzeitig beendet wird.

Die Gemeinde Saarwellingen beabsichtigt, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 01.11.2025 abzuschließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Saarwellingen, z.Hd. Herrn Bürgermeister Manfred Schwinn, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, schriftlich anzuzeigen. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Saarwellingen wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung stellen.

Saarwellingen, 20.10.2023
Manfred Schwinn
Bürgermeister