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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Anordnung der Aufhebung des Schutzbereichs 691SL Lebach

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Wiesbaden, 16. Oktober 2023

Bonn, 24. April 2023

I. Anordnung der Aufhebung einer Schutzbereichanordnung

Bundesministerium der Verteidigung - IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/691/GE/2

Mit Anordnung vom 11. August 2017, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/691/GE wurde ein Gebiet in der Stadt Lebach, Kreis Saarlouis, Land zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Saarlouis erklärt.

Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem

Verwaltungsgericht Saarland

Kaiser-Wilhelm-Str. 15

66740 Saarlouis

erhoben werden.

Im Auftrag

gez. König

II. Hinweis der Schutzbereichbehörde

Die Anordnung der Aufhebung der Schutzbereichanordnung vom 24. April 2023 – BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: IV/691/GE/2- sowie die Schutzbereich-Übersicht sind in maßgebliche Ausfertigung

  • digital beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, - Schutzbereichbehörde -, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden,

je eine weitere Ausfertigung beim

  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken, 22er Straße 25, 66482 Zweibrücken

sowie bei der

  • Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach

und der

  • Gemeinde Saarwellingen, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen

zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Im Auftrag

gez. Arzer