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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung:

Haushaltssatzung 2024

Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2024 und die Genehmigung bzw. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), hat der Gemeinderat am 25. April 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 23. November 2023 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  325 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  375 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  430 v.H.

§ 7

Es gelten die vom Gemeinderat am 25. Januar 2024 beschlossenen Stellenpläne.

Saarwellingen, den 26. April 2024
Der Bürgermeister:
gez. Manfred Schwinn

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 500.000 €, gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.372.322 €.

Im vorliegenden Haushalt werden die Vorgaben des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) in 2024 eingehalten.

St. Ingbert, 01.10.2024
gez. i. A. Frey

Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 18.10.2024 bis 31.10.2024 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Saarwellingen, den 09.10.2024
Der Bürgermeister:
gez. Dr. Horst Brünnet