Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2024 und die Genehmigung bzw. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), hat der Gemeinderat am 25. April 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.604.125 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.656.435 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.052.310 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.600.313 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 14.787.600 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -8.187.287 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.372.322 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 430.000 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.942.322 EUR |
§ 2 | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 4.372.322 EUR |
| Der verbleibende Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von | 3.814.965 EUR |
| wird durch vorhandene Finanzmittel aus Vorjahren ausgeglichen. | |
§ 3 | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 500.000 EUR |
§ 4 | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkreditewird festgesetzt auf | 1.000.000 EUR |
§ 5 | |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 3.288.499 EUR |
| Die Verringerung der AllgemeinenRücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalteswird festgesetzt auf | 763.811 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 23. November 2023 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
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| a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 325 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 375 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 430 v.H. | |
Es gelten die vom Gemeinderat am 25. Januar 2024 beschlossenen Stellenpläne.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht- Az.: 1.2-01/408
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 500.000 €, gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.372.322 €.
Im vorliegenden Haushalt werden die Vorgaben des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) in 2024 eingehalten.
Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 18.10.2024 bis 31.10.2024 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.