Lageplan, o. M.
Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat mit Beschluss vom 22.06.2023 die Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Südlich der Kreppstraße” gem. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Südlich der Kreppstraße ” in Kraft.
Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Südlich der Kreppstraße”, bestehend aus Plan und Begründung im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Bauamt, Zimmer A206, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Südlich der Kreppstraße” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn