Nach § 86 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in Verbindung mit § 12 KSVG werden hiermit die Haushaltssatzung der Gemeinde Saarwellingen für das Haushaltsjahr 2023 und die Genehmigung bzw. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204), hat der Gemeinderat am 23. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.805.871 | EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 30.298.201 | EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.492.330 | EUR |
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| 2. | im Finanzhaushalt mit |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.514.413 | EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.474.500 | EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.960.087 | EUR |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 400.000 | EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | -400.000 | EUR |
§ 2
| Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird durch vorhandene Finanzmittel aus Vorjahren ausgeglichen. |
§ 3
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 1.400.000 | EUR |
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 | EUR |
§ 5
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 4.492.330 | EUR |
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat am 24.11.2022 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 325 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 375 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 430 v.H. |
§ 7
Es gelten die vom Gemeinderat am 9. März 2023 beschlossenen Stellenpläne.
Saarwellingen, den 24. Mai 2022
Der Bürgermeister:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Saarwellingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H. von 1.400.000 €.
Im vorliegenden Haushalt werden die Vorgaben des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) in 2023 eingehalten.
Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 03.11.2023 bis 17.11.2023 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses, Zimmer B.010, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Saarwellingen, den 26.10.2023