Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte Sie heute direkt über den aktuellen Stand des Widerspruchsverfahrens sowie des Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht gegen das Planfeststellungsverfahrender Gemeinde Saarwellingen zum Thema Grubenflutung der ehemaligen Bergwerksgruben informieren. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. November 2024 haben wir einstimmig beschlossen, an der Fortführung der Verfahren festzuhalten.
Trotz der vorliegenden Gutachten und der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen sind nach wie vor viele wichtige Fragen ungeklärt, die uns als Gemeinde Sorgen bereiten. Insbesondere die möglichen Gefahren für unsere Trinkwasserversorgung und die Risiken durch Erschütterungen, wie wir sie in der Gemeinde nur allzu leidvoll kennengelernt haben, sind nach wie vor nicht ausreichend geklärt. Auch wenn die RAG als Betreiber des Bergwerks in ihren Gutachten keine gravierenden Risiken sieht, sehen wir Saarwellingen aufgrund der Historie als einen Sonderfall an. Wie Sie schon in der Saarbrücker Zeitung lesen konnten, haben einige benachbarte Kommunen wie Heusweiler, Dillingen und Schmelz sich inzwischen entschieden, ihre Klagen zurückzuziehen, nachdem sie vor den Gerichten nicht durchdringen konnten. Doch für Saarwellingen ist die Lage eine andere: Unsere Gemeinde ist stark vom Bergbau betroffen, insbesondere der Ortsteil Reisbach und der westliche Teil der Gemeinde. Die Auswirkungen der Grubenflutung würden hier besonders gravierend sein, weswegen wir uns nicht leichtfertig von diesem Prozess verabschieden können.
Ein weiteres, entscheidendes Argument für unsere Entscheidung ist der klare Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. In zahlreichen Gesprächen und Rückmeldungen haben viele von Ihnen ihre Besorgnis geäußert und um eine Fortsetzung der Klage gebeten. So hat die Interessengemeinschaft zur Abwehr von Bergschäden (IGAB), die alleine in Reisbach mehr als 400 Mitglieder zählt, über 8.000 Einwendungen gegen die geplante Grubenflutung eingereicht. Dieses starke Votum aus der Bevölkerung hat uns darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 30. Oktober 2024 haben wir die Situation ausführlich erörtert. Unser Anwalt, Herr Dr. Rolf Friedrichs, der uns in dieser rechtlichen Auseinandersetzung vertritt, hat die Chronologie der Ereignisse und den aktuellen Stand der Klage noch einmal dargelegt. Dabei wurde deutlich, dass das Verfahren bislang rund 60.000 Euro gekostet hat und dass wir durch eine Rücknahme der Klage Kosten in Höhe von etwa 10.000 bis 15.000 Euro einsparen könnten. Doch diese Einsparungen würden nicht die Bedenken und Risiken aufwiegen, die uns nach wie vor beschäftigen. Im Übrigen betreffen die Kosten sowohl die Gemeinde als auch die Wasserversorgung Saarwellingen (WWS). So hat sich auch der Aufsichtsrat der WWS sowohl mit seinen kommunalen, als auch den Vertretern von energis und VSE ebenfalls einmütig für die Weiterführung des Klageverfahrens ausgesprochen.
In der Gemeinderatssitzung haben wir zudem verschiedene technische Fragen zur geplanten Flutung erörtert. Ein Thema war die Reinigung des Grubenwassers, bevor es in die Saar eingeleitet wird. Hier hat uns Herr Dr. Friedrichs versichert, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch die Frage, ob wir eine Klage gegen die zweite Phase der Grubenflutung anstrengen können, wurde angesprochen. Dies würde ein eigenes Verfahren eröffnen, das unabhängig von der Klage gegen die erste Phase geführt werden könnte.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass wir die Interessen unserer Gemeinde und unserer Bürgerinnen und Bürger stets im Blick haben. Die Entscheidung, an der Klage festzuhalten, ist ein klarer Ausdruck unseres Bestrebens, uns für die Sicherheit und die Zukunft unserer Region einzusetzen. Wir bleiben zuversichtlich und entschlossen, den Klageweg weiter zu verfolgen, um mögliche Risiken abzuwenden und eine bestmögliche Lösung für Saarwellingen zu erzielen.
Ich danke Ihnen für Ihre bisherige Unterstützung zu diesem Thema und halte Sie hierzu weiterhin auf dem Laufenden.