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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, um die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen der Firma Ludwigschokolade planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan Flächen für Wald dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 7.940 m2.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • Festsetzung einer Waldfläche im Randbereich zum Wald,
  • zeichnerische Darstellung der beantragten Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie
  • Fertigstellung des Umweltberichtes.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.saarwellingen.de unter folgendem Pfad: https://www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/bauen-planen/bekanntmachungen-bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. A206, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Montag - Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

nachm. geschlossen

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Saarwellingen, den 18.11.2024
Gez. Dr. Horst Brünnet
Bürgermeister

Lagepläne, o.M.

Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen (Gemarkung Saarwellingen, Flur 5), sh. Bekanntmachung: Bebauungsplan „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“