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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Übersichtsplan, o.M. Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach

Lageplan, o.M. Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Reisweiler Kupp“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach

Bebauungsplan „Solarpark Reisbach“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Änderung des Geltungsbereiches und die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die 4R Energieprojekte GmbH aus Föhren plant in der Gemeinde Saarwellingen, im Ortsteil Reisbach, die Errichtung eines Solarparks mit einer Gesamtleistung von ca. 19 MWp.

Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Auf Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der fortgeschrittenen Detailplanung wurde der Belegungsplan optimiert. Hierdurch reduziert sich der ursprüngliche Geltungsbereich von ca. 19,6 ha auf ca. 19,0 ha. Der ursprüngliche Geltungsbereich wird ersetzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Nummerierung 3.3 dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG-L 03.06.20) „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Saarlouis - in der Gemeinde Saarwellingen“. Eine Ausgliederung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet ist beantragt.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

Reduzierung des Geltungsbereiches von 19,6 ha auf 19,0 ha

der Umweltbericht wurde fertiggestellt

Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.saarwellingen.de) unter folgendem Pfad: Startseite, Rathaus und Bürgerdienste, Bauen & Planen, Bekanntmachungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, A206, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Saarwellingen, den 29.11.2023
gez. Manfred Schwinn
Bürgermeister