Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) fordere ich hiermit die in der Gemeinde Saarwellingen vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerin bzw. Beisitzer und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Saarwellingen zur Kommunalwahl (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratswahl sowie Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Saarwellingen) am 9. Juni 2024 vorzuschlagen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Mitglieder eines Gemeindewahlausschusses können nicht Mitglied eines Wahlbeschwerdeausschusses sein (§ 10 Abs. 2 KWG).
In dem Vorschlag bitte ich Familiennamen, Vornamen, Beruf, Wohnort und die Wohnung der vorgeschlagenen Wahlberechtigten sowie die Telefon- und E-Mail-Verbindung anzugeben. Der Vorschlag muss außerdem die Versicherung enthalten, dass die Vorgeschlagenen weder Vertrauensperson noch stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sind.
Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden. Die Vorschläge sind bis
spätestens 29. Februar 2024
beim Wahlamt, Rathaus, Zimmer A.109, einzureichen.