Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt.
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab der 3. Kalenderwoche 2025 zugestellt. Dabei haben die Wahlberechtigten wiederum die Möglichkeit, mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Aufgrund der verkürzten Wahlfristen der vorgezogenen Bundestagswahl können die Briefwahlunterlagen dieses Mal jedoch erst kurzfristig verschickt werden. Ebenso können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Ende der 6. Kalenderwoche 2025 persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses in Empfang genommen werden, um die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Briefwahlbüro
Rathaus, Trauzimmer A.001 (Erdgeschoss)
Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen
Tel.: 06838 9007-150
E-Mail: wahlbuero@saarwellingen.de
| Öffnungszeiten ab 03.02.2025: | |
| Montag-Donnerstag: | 8 Uhr - 12 Uhr |
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| 13 Uhr - 16 Uhr |
| Sonderöffnungen: | |
| Freitag, 14. Februar 2025, | 8 Uhr - 15 Uhr |
| Samstag, 15. Februar 2025, | 8 Uhr - 13 Uhr |
| Freitag, 21. Februar 2025, | 8 Uhr - 15 Uhr |
Briefwahlunterlagen können weiterhin schriftlich, per E-Mail oder online über die Internetseite der Gemeinde Saarwellingen beantragt werden:
www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/service-info/bundestagswahl-2025
Dabei ist darauf zu achten, dass die persönlichen Daten der Wahlberechtigten vollständig eingetragen werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.