Nach der frühzeitigen Information über den geplanten Einsatz von Drohnen zur Unterstützung der Gewässerschau kündigt die Gemeinde Saarwellingen nun die konkrete Durchführung der Maßnahme an den drei größeren Gewässern im Gemeindegebiet an:
Die Maßnahme dient der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung, dem Schutz der Gewässer sowie der Unterstützung der Hochwasservorsorge.
Ziel der Maßnahme
Im Rahmen der drohnenunterstützten Gewässerschau werden insbesondere erfasst:
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als fachliche Grundlage für die weitere Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung.
Durchführung der Befliegung
Die Befliegung erfolgt abschnittsweise entlang der drei genannten Gewässer, um eine strukturierte Durchführung und eine fachlich fundierte Auswertung zu gewährleisten.
Die Befliegung der einzelnen Abschnitte ist wie folgt vorgesehen:
| Ellbach (Reisbach – Saarwellingen) | |
| – | Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach |
| – | Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen |
| – | Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze |
| Lohbach (Schwarzenholz) | |
| – | Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet) |
| Wallenbornbach (Schwarzenholz) | |
| – | Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet) |
| Geplanter Ablauf der drohnenunterstützten Gewässerschau (witterungsabhängig): | |
| KW 06: | |
| – | Ellbach, Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach |
| – | Ellbach, Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen |
| KW 07: | |
| – | Ellbach, Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze |
| KW 08 / KW 09: | |
| – | Lohbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet) |
| – | Wallenbornbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet) |
| KW 10: | |
| – | Reserve- und Nachholtermine bei witterungsbedingten Verschiebungen |
Witterungsbedingt kann es zu kurzfristigen Verschiebungen kommen.
Die Auswahl dieser Gewässer erfolgte, da es sich hierbei um die hydraulisch und unterhaltungstechnisch bedeutendsten Gewässer im Gemeindegebiet handelt.
Hinweis an die Gewässeranlieger
Die Gemeinde weist darauf hin, dass entlang oberirdischer Gewässer ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite nach den Vorgaben des Saarländischen Wassergesetzes freizuhalten ist.
Anlieger haben im Vorfeld der Befliegung die Möglichkeit, eventuelle Ablagerungen, Hindernisse oder unzulässige Nutzungen im Randstreifen eigenständig zu beseitigen.
Ziel ist eine kooperative Umsetzung des Gewässerschutzes.
Datenschutz und Durchführung
Der Schutz der Privatsphäre hat für die Gemeinde höchste Priorität. Während der Befliegung gilt daher:
Gemeinsame Verantwortung für Gewässerschutz und Hochwasservorsorge
Ein freier und gepflegter Gewässerrandbereich trägt wesentlich dazu bei,
die Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen zu mindern.
Die Gemeinde Saarwellingen setzt daher bewusst auf Information, Transparenz und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern.