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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Amtliche Mitteilungen
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Drohnenunterstützte Gewässerschau – Durchführung an drei Gewässern im Gemeindegebiet

Nach der frühzeitigen Information über den geplanten Einsatz von Drohnen zur Unterstützung der Gewässerschau kündigt die Gemeinde Saarwellingen nun die konkrete Durchführung der Maßnahme an den drei größeren Gewässern im Gemeindegebiet an:

  • Ellbach (Reisbach – Saarwellingen)
  • Lohbach (Ortsteil Schwarzenholz)
  • Wallenbornbach (Ortsteil Schwarzenholz)

Die Maßnahme dient der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung, dem Schutz der Gewässer sowie der Unterstützung der Hochwasservorsorge.

Ziel der Maßnahme

Im Rahmen der drohnenunterstützten Gewässerschau werden insbesondere erfasst:

  • der Zustand des Bachlaufs
  • die Uferbereiche und der Gewässerrandstreifen
  • Ablagerungen oder sonstige Hindernisse
  • Engstellen im Hinblick auf die Abflussfähigkeit
  • Schäden an Böschungen und Ufervegetation
  • schwer zugängliche Gewässerabschnitte

Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als fachliche Grundlage für die weitere Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung.

Durchführung der Befliegung

Die Befliegung erfolgt abschnittsweise entlang der drei genannten Gewässer, um eine strukturierte Durchführung und eine fachlich fundierte Auswertung zu gewährleisten.

Die Befliegung der einzelnen Abschnitte ist wie folgt vorgesehen:

Ellbach (Reisbach – Saarwellingen)

Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach

Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen

Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze

Lohbach (Schwarzenholz)

Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)

Wallenbornbach (Schwarzenholz)

Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)

Geplanter Ablauf der drohnenunterstützten Gewässerschau (witterungsabhängig):

KW 06:

Ellbach, Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach

Ellbach, Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen

KW 07:

Ellbach, Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze

KW 08 / KW 09:

Lohbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)

Wallenbornbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)

KW 10:

Reserve- und Nachholtermine bei witterungsbedingten Verschiebungen

Witterungsbedingt kann es zu kurzfristigen Verschiebungen kommen.

Die Auswahl dieser Gewässer erfolgte, da es sich hierbei um die hydraulisch und unterhaltungstechnisch bedeutendsten Gewässer im Gemeindegebiet handelt.

Hinweis an die Gewässeranlieger

Die Gemeinde weist darauf hin, dass entlang oberirdischer Gewässer ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite nach den Vorgaben des Saarländischen Wassergesetzes freizuhalten ist.

Anlieger haben im Vorfeld der Befliegung die Möglichkeit, eventuelle Ablagerungen, Hindernisse oder unzulässige Nutzungen im Randstreifen eigenständig zu beseitigen.

Ziel ist eine kooperative Umsetzung des Gewässerschutzes.

Datenschutz und Durchführung

Der Schutz der Privatsphäre hat für die Gemeinde höchste Priorität. Während der Befliegung gilt daher:

  • Erfasst werden ausschließlich der Bachlauf und die Uferbereiche.
  • Personen sowie private Aufenthaltsbereiche werden nicht aufgenommen.
  • Die Befliegung erfolgt durch geschulte Drohnenpiloten der Gemeinde Saarwellingen.
  • Die Auswertung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich für Zwecke der Gewässerunterhaltung.

Gemeinsame Verantwortung für Gewässerschutz und Hochwasservorsorge

Ein freier und gepflegter Gewässerrandbereich trägt wesentlich dazu bei,

die Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen zu mindern.

Die Gemeinde Saarwellingen setzt daher bewusst auf Information, Transparenz und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern.