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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gemeindekasse Saarwellingen informiert

Wichtiger Hinweis für alle Steuer- und Beitragspflichtige

Am 15. November 2025 waren zur Zahlung fällig:

  1. das IV. Viertel der Grundsteuer für das Jahr 2025 (Grundsteuer A + B)
  2. das IV. Viertel der Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2025
  3. das IV. Viertel des Beitrages zur Landwirtschaftskammer des Saarlandes für das Jahr 2025

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beitreibung von Steuern und Beiträgen nach der Kostenordnung zum Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Mahngebühren und Pfändungsgebühren erhoben werden. Die Gebühr für die Mahnung beträgt bei einem Wert der geschuldeten Leistung

bis zu 51,-- EURO einschl. = 2,80€

vom Mehrbetrag = ½ v. H.;

sie wird auf volle 5 Cent aufgerundet.

Die Gebührenschuld entsteht, sobald das Mahnschreiben zur Post gegeben ist. Für die Mahnung durch öffentliche Bekanntgabe wird keine Gebühr erhoben. Die Pfändungsgebühr wird erhoben nach einer Tabelle zur Kostenordnung zum Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Sie beträgt bei einem Rückstand

bis zu150,-- EURO einschl.=14,00 €

bis zu300,-- EURO einschl.=20,00 €

bis zu500,-- EURO einschl.=23,50 €

bis zu 1.000,-- EURO einschl.=28,00 €

usw.

Hierzu kommt noch für jeden angefangenen Monat des Rückstandes 1 % Säumniszuschlag.

Alle Zahlungspflichtige werden hiermit gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten. Die Gemeinde erlässt seit dem Jahr 2022 Dauerbescheide, diese behalten auch für Folgejahre, bis zum Erlass eines neuen Bescheides, ihre Gültigkeit.

Gemeindekasse Saarwellingen