Titel Logo
Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde führt drohnenunterstützte Gewässerschau durch

Die Gemeinde Saarwellingen informiert frühzeitig darüber, dass in den kommenden Wochen eine drohnenunterstützte Gewässerschau durchgeführt wird. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger transparent über Ablauf, Zweck und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.

Warum eine drohnenunterstützte Gewässerschau?

Die Gewässerunterhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Natur, der Wasserqualität und der Anlieger.

Mit Hilfe moderner Drohnentechnik können:

  • schwer zugängliche Uferbereiche sicher erreicht werden,
  • der Zustand des Gewässers schneller und präziser dokumentiert werden,
  • Engstellen, Ablagerungen und Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden,
  • Maßnahmen des Hochwasserschutzes besser bewertet und vorbereitet werden.

Die Drohne ersetzt dabei nicht die reguläre Gewässerschau, sondern unterstützt sie.

Ausgebildete Drohnenpiloten aus dem Bauamt

Die Befliegung erfolgt durch geschulte und zertifizierte Drohnenpiloten des Bauamts, die über entsprechende Sachkundenachweise und Flugerfahrung verfügen. Damit ist eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung gewährleistet.

Rechtliche Grundlage & Allgemeinerlaubnis

Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über eine Allgemeinerlaubnis für Drohnenflüge im öffentlichen Interesse. Der Einsatz erfolgt ausschließlich zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben der Gewässerunterhaltung nach WHG und SWG. Damit ist sichergestellt, dass die Flüge im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und luftrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Was wird gefilmt - und was nicht? (Datenschutz)

Der Schutz der Privatsphäre hat höchste Priorität. Erfasst werden ausschließlich:

  • der Bachlauf,
  • der 5-Meter-Uferstreifen,
  • sichtbare Hindernisse oder Beeinträchtigungen.

Nicht erfasst werden:

  • private Aufenthaltsbereiche,
  • Personen,
  • Innenbereiche von Grundstücken.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich durch das Umweltamt.

Wann wird geflogen?

Die Befliegungen finden voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 statt - abhängig von Witterung und Vegetationsstand.

Der detaillierte Flugplan mit den einzelnen Abschnitten des Ellbachs (Reisbach - Saarwellingen) und des Lohbachs (Schwarzenholz - Saarwellingen) wird:

  • in den Wellinger Nachrichten,
  • über Flugblätter in den betroffenen Bereichen,
  • auf der Gemeinde-Homepage,
  • sowie über den WhatsApp-Kanal veröffentlicht.

Damit wissen alle Anlieger frühzeitig, wann welcher Abschnitt beflogen wird - und können ggf. vorher noch Hindernisse oder Ablagerungen im 5-Meter-Streifen beseitigen.

Ziel: Transparenz und Vertrauen

Mit der frühzeitigen Ankündigung möchte die Gemeinde zeigen, dass:

  • die Maßnahme offen, nachvollziehbar und bürgerfreundlich erfolgt,
  • der Drohneneinsatz kein Kontrollinstrument, sondern ein Werkzeug des Gewässerschutzes ist,
  • Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden,
  • und die Gemeinde auf moderne, sichere und effiziente Methoden setzt.

Der Schutz unserer Gewässer ist eine gemeinsame Aufgabe - die Gemeinde schafft hierfür verlässliche und transparente Rahmenbedingungen.

Ein ausführliches Merkblatt für Gewässeranlieger sowie das Faltblatt „Tipps für Gewässeranlieger“ sind unter www.saarwellingen.de abrufbar oder im Rathaus (Umweltamt) erhältlich.