| • | Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| • | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Reisbach“ teilzuändern.
Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen den Großteil des Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Nummerierung 3.3 sowie kleinere Randbereiche als Fläche für Wald dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Reisbach“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 19,6 ha.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Übersichts- und Lageplan zu entnehmen.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, ist während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Bauamt, Zimmer A206, einsehbar.
Gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i. V. m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG werden die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Saarwellingen (www.saarwellingen.de; Aktuelles aus Saarwellingen; Bekanntmachungen Bauleitplanung) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Saarwellingen (www. saarwellingen.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@saarwellingen.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.