Die Gemeinde Saarwellingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung für gemeindliche Gebäude. Zu dem Aufgabenzuschnitt gehören auch sonstige Tätigkeiten beim Baubetriebshof.
Gesucht werden vorzugsweise Handwerker aus den Gewerken Elektro, Metall, Holz und Sanitär. Die Einstellungen erfolgen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Wegen des vorgesehenen Einsatzes im Winterdienst ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse CE (2) von Vorteil; zumindest muss die Bereitschaft bestehen, diese schnellstmöglich zu erwerben. Der Führerschein der Klasse B (3) ist Einstellungsvoraussetzung. Bewerberinnen und Bewerber müssen daneben bereit und in der Lage sein, alle beim Baubetriebshof anfallenden Arbeiten auszuführen. Die Bereitschaft zur Arbeitsleistung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, auch an Wochenenden, ist unabdingbar.
Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit setzen wir im Hinblick auf einen reibungslosen Arbeitsablauf in unserem Baubetriebshofteam als unverzichtbare Eigenschaften voraus.
Geboten wird eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TVöD sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.
Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Frauen sind daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG). Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.saarwellingen.de abrufen.“
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 05.01.2024 an die Personalabteilung der Gemeindeverwaltung (Postanschrift: Gemeinde Saarwellingen, Personalabteilung, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen oder per E-Mail als pdf-Dokument an: persabteilung@saarwellingen.de)