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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark „John““ im vereinfachten Verfahren beschlossen hat.

Die Gemeinde Saarwellingen ist ein für Gewerbe- und Industriebetriebe hoch attraktiver Standort. Deshalb hat die Gemeinde vor Jahren das Gewerbe- und Industriegebiet „John“ ausgewiesen. Nunmehr besteht weiterer Ansiedlungsdruck.

Im bisherigen Bebauungsplan ist ein Teil des rückwärtigen Grundstückes eines Betriebes durch eine Amprion-Leitung mit Schutzstreifen „belegt“, diese Fläche ist bislang nicht bebaubar. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber hat ergeben, dass sich im Schutzstreifen der Höchstspannungsfreileitung bauliche und sonstige Anlagen bis zu einer Höhe von max. 10 Metern über EOK (entspricht einem derzeitigen Geländeniveau bis zu einer Höhe von max. 225,00 m über NN) errichtet werden dürfen. Nun soll in diesem Bereich eine neue Halle errichtet werden.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark „John““ verfolgt das Ziel, im Bereich des geplanten Hallenneubaus die bisher „von Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen“ als bebaubare Flächen auszuweisen, mit Festsetzung der o.g. Auflagen zur Gebäudehöhe.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Industriepark „John““ (1996). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Änderung eines Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,3 ha.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB teilgeändert.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Industriepark „John““ aus dem Jahr 1996 nur durch die neu getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren teilgeändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Saarwellingen, den 12.02.2024
Bernd Otting
Erster Beigeordneter