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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Die Gemeinde informiert
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Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab der 3. Kalenderwoche 2025 zugestellt. Dabei haben die Wahlberechtigten wiederum die Möglichkeit, mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden ab Donnerstag, 6. Februar 2025, an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger per Post verschickt. Ebenso ist das Briefwahlbüro im Rathaus Saarwellingen zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen ab Donnerstag, 6. Februar 2025, 8.00 Uhr, geöffnet.

Briefwahlbüro

Rathaus, Trauzimmer A.001 (Erdgeschoss)

Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen

Tel.: 06838 9007-150

E-Mail: wahlbuero@saarwellingen.de

Öffnungszeiten ab 03.02.2025:

Montag-Donnerstag:

8 Uhr – 12 Uhr

13 Uhr – 16 Uhr

Sonderöffnungen:

Freitag, 14. Februar 2025, 8 Uhr - 15 Uhr

Samstag, 15. Februar 2025, 8 Uhr - 13 Uhr

Freitag, 21. Februar 2025, 8 Uhr - 15 Uhr

Briefwahlunterlagen können weiterhin schriftlich, per E-Mail oder online über die Internetseite der Gemeinde Saarwellingen beantragt werden:

www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/service-info/bundestagswahl-2025

Dabei ist darauf zu achten, dass die persönlichen Daten der Wahlberechtigten vollständig eingetragen werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass online oder per Formular beantragte Briefwahlunterlagen nur bis Mittwoch, 19. Februar 2025, per Post verschickt werden. Bei später eingegangenen Anträgen müssen die Unterlagen im Briefwahlbüro persönlich abgeholt werden, da aufgrund der Postlaufzeiten eine rechtzeitige Zustellung nicht garantiert werden kann.