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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindebezirkssatzung

Satzung der Gemeinde Saarwellingen

über die Einteilung des Gemeindegebietes in Gemeindebezirke (Ortsteile) sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte

Auf Grund der §§ 12, 70 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. S. 1119) wird durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Saarwellingen vom 25.01.2024 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Das Gebiet der Gemeinde Saarwellingen wird in folgende Gemeindebezirke (Ortsteile) eingeteilt:

1. Ortsteil Saarwellingen

2. Ortsteil Schwarzenholz

3. Ortsteil Reisbach

§ 2

Für jeden Gemeindebezirk (Ortsteil) wird ein Ortsrat gewählt.

§ 3

Die Zahl der Mitglieder der Ortsräte beträgt für den

1. Gemeindebezirk (Ortsteil) Saarwellingen = 13 Mitglieder

2. Gemeindebezirk (Ortsteil) Schwarzenholz = 11 Mitglieder

3. Gemeindebezirk (Ortsteil) Reisbach = 9 Mitglieder

§ 4

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Saarwellingen über Einteilung des Gemeindegebietes in Gemeindebezirke (Ortsteile) sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte vom 23. Februar 1984 außer Kraft.

Saarwellingen, den 26.01.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung
Bernd Otting
Erster Beigeordneter

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.