Titel Logo
Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Renaturierung des Ellbaches einschließlich FCS- Maßnahme 1. Bauabschnitt Teil 1.

Die Renaturierung des Ellbaches einschließlich der FCS-Maßnahme wird in der 8. Kalenderwoche 2024 mit den Rodungsarbeiten beginnen, die sich auf 2 Einzelgehölze am Bach begrenzen.

Die Maßnahme umfasst eine Renaturierungsstrecke von ca. 500 Metern.

Im Frühjahr werden die Erdarbeiten und Pflanzungen im gesamten Planungsbereich durchgeführt. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Herbst abgeschlossen sein. Bei den Baumaßnahmen wird es aus Verkehrssicherheitsgründen zu temporären Umleitungen oder kurzzeitigen Parkverboten kommen.

Zielsetzung der Maßnahmen ist die Behebung ökologischer und gewässermorphologischer Defizite, die am Ellbach infolge von Begradigungsmaßnahmen verursacht wurden. Des Weiteren sind im Ufer- und Auenbereich die Schaffung von Retentionsflächen und die Entwicklung ökologisch hochwertiger Biotopflächen geplant.

Neben der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen unmittelbar im Gewässerbett, wie der Herstellung von Gewässeraufweitungen und das Anlegen von Gewässerschlingen wird eine Aufwertung der bereits vorhandenen Biotopstrukturen erzielt. Die geplanten Flutmulden werden das Gewässer bei Hochwasserereignissen zusätzlich entlasten und im Inselbereich Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten.

Flächen mit hochwertiger Vegetationsausprägung bzw. ältere und freistehende Einzelgehölze werden erhalten. Nach Umsetzung des Vorhabens ist infolge der initiierten Gewässerdynamik und der verbesserten Standortbedingungen im Ufer- und Auenbereich mit der Entwicklung höherwertiger Biotope in besserer Ausprägung zu rechnen.

Durch die geplante Renaturierung kommt es zu einer Aufwertung der Vegetationsstrukturen im Planungsbereich, indem das Angebot an Lebensräumen für Flora und Fauna deutlich vergrößert wird, was insgesamt zur Steigerung der ökologischen Vielfalt und des Artenreichtums im Planungsraum beiträgt.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Landschaftsagentur Plus GmbH.

Die Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der Gemeinde Saarwellingen, als Unterhaltspflichtigen des Gewässers geplant und durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz genehmigt.